Es gibt Gesetze, die für die gesamte Bundesrepublik Deutschland bestimmte Richtlinien festlegen, wie Straßenverordnungen und anderes. Aber jedes Bundesland hat zusätzlich noch eigene Gesetze ausgearbeitet, zu denen auch das Nachbarschaftsrecht zählt. Dort sind u. a. Richtlinien zu Baumaßnahmen und deren Einhaltung zu finden. Wer ein Grundstück besitzt und dieses bebauen will, der sollte sich zuerst genau erkundigen. Bauzeichnungen und Genehmigungen sind beim Antrag vorzulegen. Die Einhaltung der Genehmigung wird vom Amt überwacht, und sollte der Bau nicht den Vorgaben entsprechen, dann kann eine hohe Geldbuße und der Abriss des Baus verlangt werden.
Dieses Recht gibt auch vor, wo genau ein Baum auf dem eigenen Grundstück gepflanzt werden darf. Obwohl es sich dabei um eigenen Grund und Boden handelt, darf man nicht tun und lassen, was man will. Mindestens 3 m von der Grundstücksgrenze müssen große Gehölze eingepflanzt werden. Hat der Baum eine stattliche Größe erreicht, dann müssen die überstehenden Äste vom Eigentümer des Baums beschnitten werden. Handelt es sich dabei um einen Obstbaum, dann darf der Nachbar die überstehenden Früchte ernten und verzehren. Er darf aber nicht einfach die Äste abschneiden. Vielmehr muss er dies vom Eigentümer verlangen. Hat man eine Hecke als Grundstücksgrenze gepflanzt, dann muss diese regelmäßig beschnitten werden. Dabei hat man nicht das Recht, einfach das benachbarte Grundstück zu betreten. Möchte man beim Pflanzen von Hecken jedem Streit aus dem Weg gehen, dann sollten diese in einiger Entfernung zur Grundstücksgrenze gepflanzt werden. So kann man sie bequem und einfach von allen Seiten beschneiden.
Auch Sitzecken, Carports und andere nicht fest verankerte Bauten sollten einen Mindestabstand von 3 m zum benachbarten Garten haben. Sollte dies nicht möglich sein, dann ist eine Genehmigung vom Nachbarn sinnvoll.